Schnee und Glätte, der Winter hat Deutschland im Griff. Es gibt einige Tipps und Tricks, um der Winterkälte zu trotzen. Aber wenn Schnee fällt und die Gehwege vereisen, müsst ihr gegebenenfalls raus und alles frei machen. Aber wer muss wann genau in die Kälte?
Im Mietvertrag muss die Zuständigkeit geregelt sein
Die erste Frage, die sich bei Schnee und Eis stellt, ist: Wer muss sich eigentlich darum kümmern, dass Gehweg und Eingang frei sind - Eigentümer:innen oder Mieter:innen? Als Mieter:in solltet ihr jetzt einen Blick in euren Mietvertrag werfen, denn dort muss dies geregelt sein. In der Regel übertragen die Eigentümer:innen diese Pflicht auf die Bewohner:innen, was auch sinnvoll ist, da diese nicht immer selbst dort wohnhaft sind und es bei ihnen vielleicht gar nicht schneit.
Ein Aushang im Flur kann die Zuständigkeiten pro Mieter:in regeln, wenn die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag vermerkt ist, reicht aber allein nicht als Regelung aus. Falls ihr krank werdet, müsst ihr selbst für Ersatz sorgen. Wenn eine solche Klausel in eurem Vertrag fehlt, dann sind die Eigentümer:innen zuständig für das Schneeschippen und Streuen oder müssen selbst jemanden beauftragen, der sich darum kümmert.
Bei andauerndem Schneefall muss mehrmals geräumt werden
Wenn ihr als Mieter:in für das Räumen zuständig seid, müsst ihr noch weitere Dinge beachten. Für das Freischippen der Gehwege geben die Gemeinden Regeln vor. So müssen zwei Personen aneinander vorbeigehen können, das entspricht einer Breite von 1 bis 1,5 Metern. Auch die Uhrzeiten unterliegen Verordnungen.
Nachts müsst ihr natürlich nicht in den Schnee, aber in vielen Gemeinden müssen von Montag bis Freitag ab 7 Uhr, am Wochenende ab 8 oder 9 Uhr die Gehwege begehbar sein. Das Ganze gilt bis mindestens 20 Uhr abends. Das bedeutet auch, dass ihr bei anhaltendem Schneefall mehrmals pro Tag ranmüsst. Danach wird es dann Zeit für einen leckeren und wärmenden Winter-Drink.
Verwendete Quellen:
NDR: Winterdienst: Wer muss wann Eis und Schnee räumen?
ADAC: Winterdienst: Wer muss wann räumen und streuen?
Stiftung Warentest: Wann Mieter und Eigentümer Schnee schippen müssen