In Deutschland liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter derzeit bei 67 Jahren -in der Politik wird darüber regelmäßig debattiert. Parteigründerin Sahra Wagenknecht hat zuletzt gar eine Volksabstimmung über die Rente in Deutschland gefordert.
Neben der Debatte um das Renteneintrittsalter fürchten viele Menschen auch, lediglich eine kleine Rente zu bekommen - und das nicht ohne Grund. Laut Angaben des Magazins t-online liegt die Rente in Deutschland derzeit für etwa sieben Millionen Rentner:innen bei weniger als 1.250 Euro im Monat.
Dagegen lässt sich jedoch etwas unternehmen, wie neben t-online auch die Magazine Finanztip sowie DerWesten erklären. Wenn du Kinder großgezogen hast, kann sich die Zeit, die du dafür aufgewendet hast, positiv auf deine spätere Rente auswirken. Alles was du dafür brauchst, ist ein Antrag, den du bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen musst.
Wie viel wird angerechnet?
Wenn man Kinder hat, die nach dem Jahr 1992 geboren wurden, kann man sich die ersten drei Jahre nach der Geburt als Kindererziehungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen. Diese drei Jahre werden in Form von drei Rentenpunkten gutgeschrieben. Ein Rentenpunkt bringt dabei derzeit (Stand: Januar 2024) 37,60 Euro pro Monat.
Rechnet man dies auf drei Jahre hoch, bekommt man pro Kind ganze 110 Euro pro Monat - zusätzlich zu der Rente, die man ohnehin erhält. Hat man mehr als ein Kind, erhöht sich dieser Betrag je nach Anzahl der Kinder. Die Kindererziehungszeit wird also so angerechnet, als hätte man in der Zeit Beiträge auf Basis des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten haben auch Personen, die nicht die leiblichen Eltern der Kinder sind - also auch Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Ebenso haben Großeltern und andere Verwandte einen Anspruch, wenn sie allein für die Erziehung des Kindes oder der Kinder zuständig waren.
Alles was man braucht, um diesen Anspruch geltend zu machen, ist der Antrag V0800, den man auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen kann. Als Nachweis verlangt die DRV lediglich eine Geburtsurkunde sowie Angaben zu den Kindern, zur Erziehung sowie etwa die Versicherungsnummer und Angaben zum jeweils anderen Elternteil. Beantragen kann die Anrechnung nur ein Elternteil auf einmal - sind beide Elternteile an der Erziehung beteiligt, fällt das Anrecht in der Regel der Mutter zu.
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Verwendete Quellen:
t-online: "Schnell gemacht: Dieser Antrag erhöht Ihre Rente um 110 Euro im Monat"
Finanztip: "Mütterrente: Wie Du mit Kindererziehungszeiten Deine Rente erhöhst"
DerWesten: "Rente: Jetzt Antrag stellen! Pro Kind gibt’s 108 Euro im Monat mehr"