Die ersten Impfungen erfolgen normalerweise schon im Kindesalter. Zu den empfohlenen Schutzimpfungen zählt das Bundesministerium für Gesundheit u. a. die Impfungen gegen Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln. Viele Erwachsene haben dafür in den letzten Monaten eine Covid-19-Impfung erhalten. Hat eine Impfung schwerwiegende Folgen, können Geschädigte einen Versorgungsanspruch geltend machen; es handelt sich aber nicht um den Hersteller, der haftet.
Das Infektionsschutzgesetz stellt klare Regeln auf
Kommt es zu einem Impfschaden, wird laut ARD der Staat in die Verantwortung genommen. Dies ist im sogenannten Infektionsschutzgesetz geregelt (mehr Informationen hierzu gibt es beim Bundesgesundheitsministerium).
Bislang war das einzige Kriterium für eine Entschädigung, dass die Impfung "von einer zuständigen Landesbehörde empfohlen wird." Seit der Covid-19-Epidemie ist es hier jedoch zu Änderungen gekommen: Erfolgt ein gesundheitlicher Schaden nach einer Corona-Impfung (der Impfstoff muss allerdings in Deutschland zugelassen sein), sind bestehende Empfehlungen von Landesbehörden nicht mehr relevant. Ausgenommen hiervon sind off-label-Kinderimpfungen; laut der Uniklinik Köln handelt es sich hierbei eine Impfung ohne offizielle Zulassung - im Fall von Covid-19 betrifft dies vor allem Kinder unter fünf Jahren.
Potentielle Impfschäden werden genau unter die Lupe genommen
Wichtig ist auch: Es muss sich tatsächlich um einen Impfschaden handeln. Eine erhöhte Temperatur, die nur wenige Stunden oder Tage anhält, oder vorübergehender Hautausschlag gehören nicht dazu. Die Versorgungsämter der jeweiligen Bundesländer schauen sich jeden Fall genau an und urteilen dann, ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt oder nicht.
Ist dies der Fall, können die Betroffenen laut dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales mit Folgendem rechnen:
• Versorgung mit Hilfsmitteln
• Heil- und Krankenbehandlung
• Pflegekosten
• laufende Geldleistungen (diese hängen vom Grad der Schädigung ab)
• Fürsorgeleistungen
Eine Beurteilung erfolgt in den meisten Fällen sechs Monate nach Auftreten des (vermeintlichen) Impfschadens.
In welchen Fällen tatsächlich auch Ärzt:innen oder die Hersteller in die Verantwortung genommen werden, verraten wir euch im Video.
Verwendete Quellen:
Bundesministerium für Gesundheit: Schutzimpfungen
ARD: Wer zahlt bei Impfschäden?
Uniklinik Köln: „Soll ich mein Kind off-label impfen lassen?“
Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales:Impfschaden nach Corona-Impfung (Covid-19-Impfungen) sowie andere Impfungen