Hundehaltende aufgepasst: Das ändert sich für euch in diesem Jahr

Zum 1. Januar 2023 ist die überarbeitete Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten. Es gibt einige Änderungen, die für Halter:innen, Trainer:innen und Betreuende wichtig sind.

Hundehalter aufgepasst: Das ändert sich 2023
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Hundehalter aufgepasst: Das ändert sich 2023

Als Hundebesitzer:in ist es immer wichtig, auf dem neuesten Stand zu sein, was gesetzliche Änderungen und Regelungen angeht. Insbesondere wenn man keine Strafe riskieren will. Insofern gehört die Überarbeitung der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung quasi zur Pflichtlektüre – und sie dürfte viele überraschen.

Überarbeitung des Gassi-Gesetzes

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die lange Zeit vor allem als Gassi-Gesetz verspottet wurde, trat eigentlich bereits am 1.1.2022 in Kraft. Allerdings wurden erst jetzt zum 1.1.2023 einige der Änderungen wirksam, wie Infranken berichtet. Und diese sollte man kennen, wenn man keine Strafe riskieren will.

So sind nun beispielsweise bei der Ausbildung und im Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel generell verboten. Ausgenommen ist lediglich die Ausbildung von Diensthunden. Bei ihnen dürfen weiterhin Strafreize verwendet werden.

Neue Regeln und Verbote

Nun ist zudem ausdrücklich die Anbindehaltung verboten, wie vetline.de ausführt. Im Zwinger dürfen Hunde allerdings weiterhin gehalten werden. Ausnahmen bei der Anbindehaltung gelten unter bestimmten Bedingungen für Arbeitshunde, die eine Betreuungsperson begleiten.

Hunde, die draußen gehalten werden, benötigen selbstverständlich eine Schutzhütte. Neu ist die Regelung, dass auch für Herdenschutzhunde eine Hüttenpflicht gilt. Dies muss keine feste Hütte sein, aber ein Schutz vor Witterungseinflüssen ist jetzt Pflicht.

Änderungen für die Hundezucht

Auf Hundezüchter:innen kommt einiges Neues zu. So müssen gewerbsmäßige Züchter nun eine Betreuungsperson für fünf Hunde plus Welpen haben. Allerdings dürfen nur bis zu drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreut werden.

Mindestens drei Tage vor der Geburt muss eine Wurfbox oder eine Schutzhütte für die trächtige Hündin zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für private Züchter:innen. Darüber hinaus muss den Welpen ab einem Alter von fünf Wochen täglich Auslauf gewährt werden. Eine ausreichende Gewöhnung an Menschen, Artgenossen und Umweltreize ist ebenfalls Pflicht.

Bis zu einem Alter von 20 Wochen müssen Welpen mindestens vier Stunden Kontakt zu einer Betreuungsperson haben. Die Trennung der Jungen von der Mutter ist weiterhin erst frühestens nach acht Wochen erlaubt.

Ausschlüsse bei Veranstaltungen

Bei sämtlichenVeranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder beurteilt werden, dürfen nun keine Hunde teilnehmen mit tierschutzwidrig amputierten Ohren oder Ruten. Auch für die sogenannten Qualzuchten (z.B. Hunde mit extrem kurzen Nasen)gilt dieses Verbot.

Inwiefern die Regelungen tatsächlich greifen, wird sich erst einmal zeigen müssen. Wenn die Umsetzung klappt, dürfte dies in einigen Bereichen eine wichtige Signalwirkung haben. Möglicherweise führt insbesondere das Verbot bestimmter Hundezuchten bei Veranstaltung zu einem Umdenken bei umstrittenen Entwicklungen.

Verwendete Quellen:

Infranken.de. Änderungen für Hundehalter 2023: Das ist jetzt wichtig für Besitzer, Trainer und Züchter

Vetline.de: Die neue Tierschutz-Hundeverordnung

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