Manchmal passiert es einfach: Wir sind auf der Arbeit, wollen während der Pause vielleicht kurz ein privates Gespräch führen, aber der Akku macht uns einen Strich durch die Rechnung. Manche nutzen dann einfach eine Steckdose auf der Arbeit, um das Telefon wieder zum Laufen zu bringen. Das ist aber nicht immer ratsam.
Kostenersparnis nicht wirklich vorhanden
Wer meint, er könne mit dem Aufladen des Handys (das manchmal sehr viel Geld wert sein kann) Stromkosten sparen, den müssen gleich wieder enttäuschen. Laut Merkur kostet es nicht einmal einen Cent, den Akku vollständig mit fremdem Strom aufzuladen.
Es lohnt sich aber nicht nur finanziell nicht; das weitere Risiko, das ihr damit eingeht, ist es definitiv nicht wert. Wie die TZ berichtet, muss der Arbeitgebende vorher um Erlaubnis gefragt werden. Erfolgt die Anfrage nicht, begeht der oder die Arbeitnehmende eine Straftat.
Die Gesetzeslage ist klar geregelt
Laut TZ ist sogar nur der "Versuch schon strafbar." Das Strafgesetzbuch gibt dem ganzen auch einen Namen: Entziehung elektrischer Energie. Der Paragraph 248c sagt Folgendes zu dem Szenario aus:
(1) "Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
(2) "Der Versuch ist strafbar."
Wenn Arbeitnehmende ihr Handy, das manchmal zu einer ganz anderen Gefahr werden kann, also am Arbeitsplatz aufladen, ohne vorher zu Fragen, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen. Nur das schlimmste Szenario sieht eine Freihheitsstrafe vor. Und um das Geld für die mögliche Geldstrafe zusammenzubekommen, reicht es wohl auch nicht, das bisschen Geld durch das Aufladen am Arbeitsplatz zu sparen. Versucht mit einem kleinen Tipp lieber, das Handy länger am Laufen zu halten.
Verwendete Quellen:
Merkur: Handy am Arbeitsplatz aufladen: Bis zu 5 Jahre Haft drohen
TZ: Darf ich mein Handy am Arbeitsplatz aufladen? Unter Umständen fünf Jahre Gefängnis möglich
Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch (StGB) § 248c Entziehung elektrischer Energie