Hundegebell
Viele Menschen, die selbst keinen Hund haben, fühlen sich von dem Gebell gestört. Deshalb kann es als Ruhestörung gelten. Eine allgemeine Regelung, ab wann es sich offiziell um eine Straftat handelt, gibt es nicht. Von den Klägern werden meist ein Langzeitprotokoll und die Nennung von Zeugen gefordert.
Hunde von der Steuer absetzen
Weil die Hundesteuer als Luxussteuer gilt, könnt ihr sie nicht absetzen. Andere Ausgaben wiederum sind absetzbar.
Der Hundefrisör und die Hundebetreuung gelten als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn sie zu Hause ausgeführt werden. Genauso könnt ihr Spaziergänge, die nicht länger als zwei Stunden dauern und von einem Hundesitter durchgeführt werden, steuerlich absetzen.
Hunde von der Steuer absetzen
Wer einen Hund aus beruflichen Gründen, zum Beispiel als Therapiehund, hält, kann Tierarztkosten als Werbungskosten absetzen. Außerdem können Hundehalter die Hundehaftpflichtversicherung als Sonderausgabe deklarieren.
Strafe bei Körperverletzung
Was passiert, wenn mein Hund einen Menschen oder ein anderes Tier angreift und verletzt? Man unterscheidet nach Schwere der Körperverletzung: Bei der fahrlässigen Körperverletzung, die am häufigsten vorkommt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Strafe bei Körperverletzung
Bei einer einfachen Körperverletzung können es bis zu fünf Jahre Gefängnis, bei einer gefährlichen Körperverletzung bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe werden. Auch bei der schweren Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Testament schreiben
Vor dem Tod sollten sich Hundehalter Gedanken darüber machen, wer das Haustier erben soll, denn Tiere gelten als Teil des Nachlasses. Am besten stellt ihr mittels eines Testaments sicher, wer sich im Fall der Fälle um den Hund kümmern soll und welche finanziellen Mittel ihm dafür zur Verfügung stehen. Den Hund kann man in Deutschland übrigens nicht als Erben einsetzen.
Scheidung der Hundehalter
Was passiert im Falle einer Scheidung? Der Hund wird wie ein Gegenstand behandelt. Wenn das Tier einem Partner alleine gehört, darf er das Tier auch mitnehmen. Wenn das Paar das Haustier gemeinsam angeschafft hat, wird die Sache kompliziert. Dann wird wie bei dem Sorgerecht für ein Kind geschaut, wer sich (auch finanziell) besser um das Tier kümmern kann. Es können sogar Unterhaltszahlungen für das Tier gefordert werden.
Öffentliches Recht
In drei Fällen geraten Hund und Halter besonders oft in Konflikt mit dem öffentlichen Recht: Straßenverkehrsordnung, freilaufende Hunde und beim Jagdgesetz.
Im ersten Fall ist der Besitzer dafür verantwortlich, dass der Hund, wenn er im Auto befördert wird, den Fahrer nicht stört. Tiere gelten offiziell als Ladung und dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Versicherung haftet nicht für den Schaden, wenn der Hund nicht ausreichend gesichert wurde.
Öffentliches Recht
Hunde dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur dann frei laufen, wenn sie in Sichtweite des Besitzers sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Hund im Notfall zurückgerufen bzw. zurückgehalten werden kann. Mancherorts herrscht sogar Leinenpflicht.
Öffentliches Recht
Auch das Jagdgesetz gilt es zu beachten, denn Hunde, die scheinbar frei herumlaufen, dürfen von Jägern erschossen werden. Deshalb gilt auch hier: Hund in Blickweite laufen lassen!
Außerdem müssen Hunde in Tollwut-Gebieten sowie zur Brut- und Aufzuchtzeit an der Leine geführt werden.
Privates Recht
Nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Recht kann der Hund Probleme machen.
Wer sich einen Hund in eine Mietswohnung holen will, sollte das vorher mit dem Vermieter absprechen und prüfen, ob laut Mietvertrag und Hausordnung Tiere erlaubt sind.
Bezüglich der Haftpflicht gilt: Hundehalter haften auch dann für ihre Tiere, wenn sie gerade unentgeltlich von Freunden oder Verwandten versorgt werden. Bezahlt man einen Hundesitter, so muss dieser haften, wenn etwas passiert.
Privates Recht
Zum Privatrecht zählt auch der Besuch beim Tierarzt. Wenn der Hund von einem Veterinär untersucht wird, schließen Halter und Tierarzt einen stillschweigenden Vertrag. Das bedeutet, dass sich der Doktor dazu verpflichtet, das Tier ordnungsgemäß zu untersuchen.
Der Halter wiederum verpflichtet sich dazu, die Kosten für die Untersuchung zu übernehmen. Wie hoch das Honorar ausfällt, richtet sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte.