Vielleicht haben Sie es bereits erlebt, vielleicht werden Sie es bald noch erleben: Wer aktuell mit dem Flugzeug verreisen will, der muss möglicherweise mit Turbulenzen rechnen. Seit der Pandemie mangelt es in einigen Fluggesellschaften an Personal.
Flug gecancelt? Diese Rechte haben Verbraucher*innen
Die Folge: Es kommt zu Verspätungen und gar Ausfällen. So geht es unter anderem dem Riesen-Airbus Lufthansa und seinem Tochterunternehmen Eurowings. Doch das müssen Verreisende nicht auf sich sitzen lassen. Die "Verbraucherzentrale Hamburg" hat nun die Rechte der Konsument*innen, die in eine solche Situation gebracht werden, auf Papier gebracht.
Das Albtraum-Szenario: Der Flug wird gestrichen. Wenn das passiert, ist die Fluggesellschaft, bei der Sie Ihren Flieger gebucht haben, dafür verantwortlich, Sie anderweitig zu befördern. Das bedeutet, die entsprechende Airline organisiert den Verbraucher*innen eine neue Transferleistung - das kann sowohl Flug als auch Bahn sein. Julia Rehberg von der "Verbraucherzentrale Hamburg" bestätigt:
Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline. Sie muss also dafür geradestehen, wenn es zu Problemen kommt.
Sollte es keine alternative Beförderung unter ähnlichen Reisebedingungen geben und es so weit kommt, dass Konsument*innen selbst einen teureren Flug buchen müssen, so wird die Differenz der ursprünglich gebuchten Tickets und den Neuen erstattet.
Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro bei Verspätungen
Und was passiert, wenn der Flug verspätet ist? Ab einer Verspätung von über drei Stunden steht dem Verreisenden eine Entschädigung zu. Dabei unterscheidet man zwischen Kurz-, Mittel- und Langstreckenflügen: Bei kurzer Flugdauer bekommt man von der Airline 250 Euro zurück, beim Mittelstreckenflug 400 Euro und bei Langstreckenflügen 600 Euro zurückerstattet.