Die einen kommen von der Nachtschicht erst spät nach Hause, andere hingegen lieben es, früh aufzustehen. Beide Personengruppen können eins gemeinsam haben: das Duschen zu ungewöhnlichen Zeiten. In einigen Fällen ist dies allerdings gar nicht erlaubt.
Ruhezeiten müssen eingehalten werden
Sowohl das morgendliche als auch das abendliche Duschen kann seine Vor- und Nachteile haben. Wer es mit den Uhrzeiten übertreibt, für den oder die könnte das eigenwillige Duschverhalten aber auch heftige Folgen haben.
Laut T-Online kann die Hausordnung darüber entscheiden, wie spät und lange das Duschen erfolgen kann. Zwar "darf die Hausordnung das nächtliche Baden oder Duschen nicht explizit verbieten"; trotzdem müssen Mieter:innen Rücksicht auf ihre Nachbar:innen nehmen.
Gilt eine Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, muss darauf geachtet werden, dass beim Duschen, das keinesfalls täglich erfolgen sollte, innerhalb dieser Zeit keine störenden Geräusche verursacht werden.
Folgen von Störung des Hausfriedens
Wer "die Wahrung des Hausfriedens" konsequent nicht einhält, muss damit rechnen, eine Abmahnung zu erhalten. Laut der Webseite promietrecht.de kann die Störung des Hausfriedens sogar noch viel gravierende Konsequenzen nach sich ziehen:
Schwerwiegende Störungen des Hausfriedens können — normalerweise nur nach einer Abmahnung — zu einer fristgemäßen oder sogar fristlosen Kündigung des Mietvertrags für den Verursacher führen.
Im besten Fall habt ihr eine verständnisvolle Nachbarschaft, im schlimmsten Fall verschiebt ihr eure Dusch- oder Badesession also einfach ein wenig nach vorne oder hinten (aber achtet darauf, nicht zu heißes Wasser zu verwenden).
Verwendete Quellen:
T-Online: Gerichtsurteil: Wann Duschen verboten ist
promietrecht.de: Hausfrieden - jeder ist dazu verpflichtet, darf nicht stören, belästigen