KZ, NS, SA, SS: Das sind die Klassiker unter den Buchstabenfolgen, die auf KFZ-Kennzeichen in Deutschland verboten sind. Doch je nach Bundesland gelten Regelungen, die noch viel weiter gehen. Sie verbieten zahlreiche Buchstaben- und Zahlenkombinationen auf Nummernschildern. Hier eine Übersicht.
KFZ-Kennzeichen: Gesetz regelt Verbote
Je nachdem, in welchem Bundesland du zu Hause bist, kann es sein, dass bei der Auswahl der Buchstaben und Ziffern eine für dich harmlose Kombination beim KFZ-Kennzeichen verboten ist.
Grund dafür ist die Interpretation des § 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) durch die jeweiligen Landesregierungen. Dieser gibt an, dass die Zeichen- und Zahlenkombinationen von KFZ-Kennzeichen "nicht gegen gute Sitten verstoßen" dürfen.
Was aber unter guten Sitten zu verstehen ist, sieht Brandenburg anders als Bayern und Sachsen-Anhalt anders als Schleswig-Holstein.
Deutschlandweite Verbote
Dass KZ, HJ, NS, SA und SS keine zulässigen Kennzeichen sind, können die meisten Bürger nachvollziehen. Hierbei ist die Nähe zu nationalsozialistischen Abkürzungen für alle offensichtlich.
So steht HJ dort zum Beispiel für Hitler Jugend, SS für die Schutzstaffel der NSDAP oder NS für Nationalsozialismus. Auch Kombinationen wie HH (= Heil Hitler) oder SA (= Sturmabteilung) gehören zu diesen Kürzeln.
88 im KFZ-Kennzeichen verboten
Wenn nun aber auch sämtliche Kennzeichen mit 88 (achter Buchstabe des Alphabets = Heil Hitler) verboten sind, dann hat jeder, der im Jahr 1988 geboren wurde, ein Problem.
In Baden-Württemberg, Sachen-Anhalt und Brandenburg ist das allerdings schon der Fall! Andere Bundesländer haben ebenfalls vereinzelte Kombinationen mit der Zahl 88 untersagt.
KFZ-Kennzeichen: Neuere Verbote
Auch aktuellere Vorfälle wirken sich auf die Nummernschildvergabe aus. So ist z.B. in Bayern für Nürnberger die Kombination N-SU verboten. Die Landesregierung begründet dies durch den Respekt vor den Opfer der Terrorgruppe NSU (Nationalsozialistischer Untergrund).
Was tun beim Umzug?
In den meisten Fällen wird die Übernahme der in anderen Bundesländern angemeldeten Fahrzeuge mit strittigen Kennzeichen akzeptiert.
Aber Achtung! Das ist nicht immer der Fall. Wer zum Beispiel von Ludwigshafen nach Mannheim zieht, bekommt mit dem Kennzeichen LU-MA-88 bereits Schwierigkeiten, da in Mannheim die Zahl 88 nicht akzeptiert wird.
Verbotene KFZ-Kennzeichen vermeiden
Am einfachsten ist es, wenn dein Wunschkennzeichen keine der problematischen Zahlen enthält und du statt deines Geburtsjahres, Tag oder Monat für das Kennzeichen verwendest. So umgehst du die Verbote der Zulassungsbehörden.
Übersicht der verbotenen KFZ-Kennzeichen
Verbotene Buchstabenfolgen:
- KZ = Konzentrationslager (verboten in allen Bundesländern)
- HJ = Hitler-Jugend (verboten in allen Bundesländern)
- NS = Nationalsozialismus (verboten in allen Bundesländern)
- SA = Sturmabteilung (verboten in allen Bundesländern)
- SS = Schutzstaffel der NSDAP (verboten in allen Bundesländern)
- SD = Reichssicherheitsdienst (verboten in Rheinland-Pfalz und Hessen)
Verbotene Zahlen:
- Sachsen-Anhalt: 88
- Brandenburg: 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888, 8818
- Sachsen: 14, 28
- Baden-Württemberg: 88
Verbotene Zahlenkombinationen:
- AH – 88 = Adolf Hitler – Heil Hitler (verboten in Bayern)
- HH – 18 = Heil Hitler – Adolf Hitler (verboten in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg)
- HH – 88 = Heil Hitler – Heil Hitler (verboten in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachen-Anhalt, Bayern)
- HH – 28 = Heil Hitler – Blood & Honour (verboten in Bayern)
Städtespezifischen KFZ-Kennzeichen Verbote:
- N – SU (Nürnberg) = Nationalsozialistischer Untergrund (verboten in Bayern)
- N – PD (Nürnberg) = Nationaldemokratische Partei Deutschlands (verboten in Bayern)
- SK – IN (Saalekreis) = Skinheads (verboten in Sachsen-Anhalt)