Viele sind sich gar nicht bewusst, dass Corona auch vor dem Auto nicht Halt macht. Zwar unterschieden sich die hier geltenden Regeln von denen im öffentlichen Raum, doch auch beim Verstoß dieser Gebote drohen saftige Geldstrafen.
Im Kampf gegen die Pandemie
Im Rahmen der am 24. April eingeführten Bundesnotbremse wurde das Infektionsschutzgesetz noch einmal angepasst und bundesweite Regeln verabschiedet. Darunter ist auch eine Regel, die das Fahren im Auto betrifft. Wir klären auf.
Natürlich ist es weiterhin möglich, mit dem Auto zu fahren. Selbst außerhalb der allgemeinen Ausgangssperre ab 22 Uhr gelten Fahrten zur Arbeit oder zum Arzt weiterhin als erlaubt. Während es keine Abstandsregeln während der Fahrt gibt, empfiehlt die Bundesregierung dennoch die die AHACL-Regeln einzuhalten. So sollten sich Beifahrer besser auf die hintere Sitzbank setzen.
Regeln für den Beifahrer
Zudem gilt in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 für den Beifahrer eine Maskenpflicht. Ausnahme: Der Mitfahrer gehört zum Haushalt des Fahrers. In Hamburg, Berlin, Sachsen und dem Saarland hingegen gilt gar eine generelle Maskenpflicht für den Beifahrer.
Und ein Missachten dieser neuen Regel wird tatsächlich bestraft: 100 Euro Geldstrafe drohen dem Fahrer, der der Maskenpflicht nicht nachkommt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot fallen hingegen nicht an.
Anzahl der Personen im Auto
Doch auch die allgemeine Zahl an Mitfahrern im Auto ist nun beschränkt. Lediglich eine Person aus dem eigenen Haushalt und maximal eine Person aus einem anderen Haushalt dürfen mitfahren.
In solchen Situationen wird empfohlen, dass auch der Fahrer während der Fahrt eine Maske trägt. Jedoch muss sein Gesicht erkennbar bleiben. Bleibt zu hoffen, dass der Sommer bald kommt.. Dann steigen wir einfach aufs Radl.