Aus fremden Einkaufswagen stehlen: Darf ich das eigentlich?

Wer richtig sparen möchte, achtet auf Rabatte in Prospekten oder Gutscheincodes im Internet. Doch besonders im Supermarkt scheint manchmal ein Kampf um die Produkte zu herrschen, sobald etwas reduziert und demnach die Nachfrage hoch ist.

Aus fremden Einkaufswagen stehlen: Darf ich das eigentlich?
© Oscar Wong@Getty Images
Aus fremden Einkaufswagen stehlen: Darf ich das eigentlich?

Besonders zur Corona-Hochzeit hat es Hamsterkäufe im Supermarkt gegeben und das heiß begehrte Klopapier war fast immer vergriffen. So etwas ist natürlich ärgerlich für Kund:innen, wenn sie vor leeren Regalen stehen. Ist es dann erlaubt, aus fremden Einkaufswagen eben schnell das Toilettenpapier oder andere Dinge zu stibitzen?

Darf ich Ware aus anderen Einkaufswagen nehmen?

Das "Entwenden von Produkten aus einem fremden Einkaufswagen oder Einkaufskorb ist nicht gestattet", so t-online. Dies würde das Gesetz belegen (§ 858 Abs. 1 BGB).

Da die Ware im Einkaufswagen noch nicht bezahlt worden ist, bleibt die Ware im Eigentum des Supermarkts, doch der- oder diejenige, der/die das Produkt schließlich im Korb hat, wird zum/zur Besitzer:in.

Weiter heißt es: "Nach dem Bezahlvorgang an der Kasse ist der Kunde sowohl der Eigentümer als auch der Besitzer der Ware". Also ganz simpel: Wer das Toilettenpapier oder einen beliebigen Artikel in seine Einkaufstasche legt, ist im Besitz davon und niemand sonst darf dann mehr in diese Tasche, den Korb oder Einkaufswagen greifen, um das Produkt in seinen eigenen Wagen zu legen.

Illegales Verhalten

Das Medium berichtet weiter: "Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht [...], handelt [...] widerrechtlich." Tatsächlich ist also diese Handlung, die zunächst plausibel erscheint, illegal.

Diese Straftat wird "verbotene Eigenmacht" genannt und der/die Besitzer:in kann sich wehren, wenn ein Dritter versucht, das Schnäppchen aus dem Wagen, nicht aber aus dem Regal, zu ergattern. Die Antwort lautet also: Nein. In solcher Situation gilt wohl, wie in vielen anderen Situationen im Leben, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Einkaufswagen entwenden

Ebenso illegal ist es übrigens, den Einkaufswagen selbst mit nach Hause zu nehmen. "Verfolgt der Supermarktbetreiber die Angelegenheit rechtlich, kann das eine Geldstrafe nach sich ziehen" und es droht sogar ein Hausverbot, so chip.de.

Solch ein Diebstahl kann "laut § 242 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden", da bringt auch das Zurückbringen nichts mehr. Also: Immer schön an genug Einkaufstaschen denken!

Verwendete Quellen:

t-online: 'Darf ich etwas aus fremden Einkaufswagen "klauen"?'

chip.de: 'Einkaufswagen klauen: Droht eine Strafe?'

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