In ganz Deutschland ist es nun verpflichtend: Jeder, der Zutritt zu öffentlich zugänglichen Innenräumen haben möchte, muss ab sofort geimpft, genesen oder getestet sein. So hatten es Bund und Länder nach dem Auslaufen der Bundesnotbremse beschlossen. Bis zum heutigen Tag hatten die Länder Zeit, diese neue Regelung umzusetzen.
Das ändert sich ab heute
Diese Testpflicht gilt für Restaurants, Kinos, Friseursalons und bei anderen körpernahen Dienstleistungen. Auch in Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sporthallen, bei Veranstaltungen, den Besuch in Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen sowie in Pflegeheimen wird sie fortan verpflichtend. Benötigt wird ein maximal 24 Stunden alter, negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test. Auch in Hotels wird ein negativer Test gefordert. Dieser muss an jedem dritten Tag des Aufenthalts vorgelegt werden.
Ein paar Ausnahmen gibt es weiterhin
Doch es gibt noch Ausnahmen. Diese gelten für Schüler:innen, die regelmäßig getestet werden, sowie für kleine Kinder. Die Länder können die Regeln ebenfalls aussetzen, so lange die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen liegt. Weiterhin verbindlich bleibt für alle, egal ob sie geimpft, genesen oder getestet sind, das Tragen einer Maske sowie der Abstand. Dies wird sowohl beim Einkaufen als auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln erwartet.
Entsprechend wird auch der Druck auf Ungeimpfte steigen. Dies ist ab dem 11. Oktober vorgesehen. An diesem Tag werden die Schnelltests kostenpflichtig. Hierauf hatten sich Bund und Länder Anfang des Monats verständigt, da inzwischen jedem ein Impfangebot gemacht werden kann. Ausgenommen sind nur Menschen, die nicht geimpft werden können, oder für welche keine Impfempfehlung vorliegt. Diese können weiterhin kostenlos Schnelltests beziehen.