Wenn Oma oder Opa sich nicht mehr gut selbst versorgen können, ist meist das Pflegeheim die beste Lösung. Die Unterbringung dort übersteigt aber den Anteil, den die Pflegekassen übernehmen. Also werden die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen zur Kasse gebeten. Das kann dem Geldbeutel ganz schön zusetzen.
Pflegegrad: Er ist entscheidend
Auch wenn wir all die Jahre in die Pflegeversicherung einzahlen, übernimmt diese leider nur einen Anteil der anfallenden Pflegekosten. Im Gegensatz zur Krankenversicherung. Die übrigen Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden. Und das ist nicht gerade wenig, wie t-online.de berichtet.
Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig vom Pflegegrad, der für die betroffene Person ermittelt wird. Der Pflegegrad beziffert, wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Sowohl gesetzliche als auch private Pflegeversicherungen berechnen die finanziellen Leistungen ähnlich. Dabei ist das eigene Vermögen nicht von Belang.
Momentan werden folgende Leistungen gezahlt:
- Pflegegrad 1: Leistung Pflegekasse 125 Euro
- Pflegegrad 2: Leistung Pflegekasse 770 Euro
- Pflegegrad 3: Leistung Pflegekasse 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: Leistung Pflegekasse 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: Leistung Pflegekasse 2.005 Euro
Eigenanteil: Ohne ihn geht nichts
Die Pflegekosten sind erheblich höher als die Leistungen der Pflegekasse. Daher müssen die Pflegebedürftigen die Differenz selbst bezahlen. Laut Verband der Ersatzkassen liegt der bundesweit durchschnittliche Eigenanteil zum 1. Januar 2023 bei 2.411 Euro pro Monat. Kann dieser Betrag nicht aufgebracht werden, muss das Sozialamt einspringen.
Am 1. Januar 2017 trat das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Hierin wurden die bis dahin geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, um dem individuellen Unterstützungsbedarf besser gerecht zu werden.
Dieses Gesetz regelt außerdem, dass für die Pflegegrade 2 bis 5 (also die Pflege in Heim-Einrichtungen) ein einheitlicher, pflegebedingter Eigenanteil besteht. Pflegebedürftige sollen durch diese Regelung nicht schlechter gestellt werden, wenn sie in eine höhere Pflegestufe übergehen. Der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt deshalb höher, weil so erreicht werden soll, dass Betroffene ambulant zu Hause gepflegt werden.
Eigenanteil für Pflegekosten
Im Bundesdurchschnitt zahlen pflegebedürftige Menschen rein für die Pflege eine Anteil von 1.139 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Verpflegung und Unterbringung, Investitionskosten, eine Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen. Diese Kosten variieren je nach Pflegeheim und Bundesland.
Zuschuss zum Eigenanteil
Seit 2022 erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser erhöht sich, je länger derjenige, der im Pflegeheim wohnt, dort betreut wird.
● Bis 12 Monate: 5 Prozent
● Ab 12 Monate: 25 Prozent
● Bis 36 Monate: 45 Prozent
● Ab 72 Monate: 70 Prozent
Kosten Pflegeheim
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim variieren sehr stark von Bundesland zu Bundesland, so handelsblatt.com. Und auch bei den Pflegeheimen selbst gibt es große Unterschiede. Es ist also sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen und die Preise sorgfältig zu vergleichen.
Verwendete Quellen:
T-online.de: Was die Unterbringung in einem Pflegeheim kostet
Handelsblatt.com: Wie viel ein Pflegeheim kostet und was der Staat bezahlt