In Klagenfurt, Österreich, entdeckt eine Frau ein Kuvert in der Kirche. Schwer und prall gefüllt zwischen Büchern und Prospekten liegend, fällt es ihr wie ein Geschenk des Himmels in die Hände.
Neugierig macht sie es auf und sieht hinein. Dann folgt die verblüffende Entdeckung: Eine riesige Menge an Banknoten, genauer gesagt ein Betrag von 10.000 Euro in bar, befindet sich darin!
Was macht die Frau mit dem Fund?
Auch wenn die Versuchung mehr als groß ist: Gesetzlich ist es nicht erlaubt, den Fund einfach einzustecken. Außer es handelt sich um einen Geldbetrag oder Fundwert von bis zu zehn Euro. So erklärt auch Dietmar Podobnig, Leiter des Fundamts in Klagenfurt, so die Kleine Zeitung:
Ab zehn Euro ist man gesetzlich verpflichtet, einen Fund abzugeben, sonst macht man sich strafbar.
Der Grund: Sobald man das Geld einer anderen Person findet, tritt ein gesetzliches Schuldverhältnis in Kraft zwischen dem/ der Finder:in und dem/ der eigentlichen Besitzer:in. Dieses Gesetz gilt auch in Österreich.
So gibt es in diesem Fall nur eine richtige Reaktion: Das Fundamt informieren. So reagiert auch diese Frau in Klagenfurt komplett richtig: Sie nimmt das Kuvert, verschließt es und bringt es zum Fundamt, das nicht schlecht über die Summe staunt.
Ein Jahr später fällt das Urteil
Mehrere Anrufe folgen, aber kein:e Besitzer:in meldet sich. Ein Jahr später wird ein Urteil getroffen. Die Ehrlichkeit der Finderin wird belohnt und sie darf sogar die komplette Summe behalten. Das Warten hat sich in dem Fall wirklich gelohnt und sie kann sich als neue rechtmäßige Besitzerin nun etwas Schönes gönnen...
Fundrecht in Deutschland
Wenn sich der oder die Besitzer:in meldet, tritt bis zu 500 Euro fünf Prozent Finderlohn in Kraft. Liegt der Wert darüber sind es drei Prozent, so das Fundrecht in Deutschland.
Meldet sich jedoch niemand, steht den Finder:innen der ganze Betrag zu. Einen Haken gibt es jedoch: Wären die 10.000 Euro jedoch in einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden worden, hätte die Frau nur die Hälfte des Geldes behalten dürfen.