Auch wenn es sich um die Fahrt zum Tatort oder eine Verfolgungsjagd handelt, die Schweizer Polizeibeamten haben sich stets an die Verkehrsregeln zu halten. Das entschied nun das Bundesgericht in Lausanne. Im vorliegenden Fall kam es zur Verurteilung eines Polizeibeamten zu einem Jahr auf Bewährung wegen zu schnellen Fahrens.
Mit Blaulicht und Sirene war der Polizist bei einer Verfolgungsjagd in Genf mit Tempo 132 unterwegs gewesen. Auf der Straße am Genfer See sind aber nur 50 km/h erlaubt.
In seiner Entscheidung hielt das Gericht zwar fest, dass unter gewissen Umständen eine Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen durch die Polizei durchaus vertretbar sei. Dies sei aber kein Grund, lebensbedrohliche Situationen heraufzubeschwören.
Sirene und Blaulicht seien dabei kaum als Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit anzusehen. Autofahrer hätten durch die überhöhte Geschwindigkeit trotzdem zu wenig Zeit, um zu reagieren.