Rettungsgasse: Härtere Strafen bei Behinderungen
Viele Politiker fordern jetzt härtere Regeln. Wer Einsatzkräfte behindert, muss bislang nur mit 20 Euro Strafe rechnen. Künftig sollen es nach Willen einiger Länder 200 Euro Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot sein. Schwere vorsätzliche Fälle können schon jetzt strafrechtlich verfolgt werden, nämlich dann, wenn Menschen bei der Versorgung von Unfallopfern vorsätzlich behindert werden oder Unfallopfer anderweitig gefährdet werden.
Also denkt dran: Bei Stau, Rettungsgasse bilden!