Nach TV-Auftritt: Hartz-IV-Empfängerin soll Zuschüsse zurückzahlen

Damit hatte Alexandra Dürr sicher nicht gerechnet... Nach ihrem Auftritt in der RTL-II-Sendung „Hartz und herzlich“ muss die Hartz-IV-Empfängerin nun Zuschüsse für die Kita an ihren Betrieb zurückzahlen. Doch die Begründung wirft Fragen auf!

Nach TV-Auftritt: Hartz-IV-Empfängerin soll Zuschüsse zurückzahlen
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Nach TV-Auftritt: Hartz-IV-Empfängerin soll Zuschüsse zurückzahlen

In einem Pflegebetrieb hatte sich Alexandra Dürr etwas dazuverdient, um ihre staatlichen Leistungen aufzustocken. Von ihrem Arbeitgeber hatte sie zusätzlich insgesamt 484 Euro erhalten, um die Kitakosten für ihren Sohn abzudecken.

Doch jetzt fordert dieser Betrieb die Kosten wieder zurück, nachdem Alexandra Dürr im Fernsehen in der Sendung „Hartz und herzlich“ aufgetreten war und dort erklärt hatte, dass die Kita-Kosten vom Amt übernommen würden. Daraufhin ging ihr Arbeitgeber davon aus, dass sie die zusätzlichen Gelder zu Unrecht erhalten habe und fordert diese nun zurück.

Doch die junge Mutter widerspricht und erklärt, dass sie von dem Geld die Tagesverpflegung ihres Sohnes bei der Kita bezahlt habe, welche nämlich nicht vom Amt abgedeckt werde.

Weil sie sich weigert, die Zuschüsse zurückzuzahlen, hat sich die 27-Jährige nun einen Anwalt genommen und erklärt: „Das würde mir sehr wehtun, 484 Euro sind viel Geld, das wir zum Beispiel für einen Urlaub verwenden könnten.“

Ihr Anwalt ist der Meinung, dass Alexandra Dürr zu Unrecht aufgefordert wurde, die Zuschüsse zurückzuzahlen. Eine Stellungnahme des Pflegebetriebs liegt aktuell nicht vor. Der Vertrag der Hartz-IV-Empfängerin bei der Pflegestelle ist im Oktober 2017 ausgelaufen.

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