Muezzin-Rufe: Gericht spricht folgenschweres Urteil

Ein Ehepaar hatte gegen die Lautsprecher des Minaretts einer Moschee geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun ein folgenreiches Urteil gesprochen.

Muezzin-Rufe: Gericht spricht folgenschweres Urteil
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Muezzin-Rufe: Gericht spricht folgenschweres Urteil

Das Gericht hat die Genehmigung für die Lautsprecher aufgehoben. Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte der Ditib-Gemeinde 2013 erlaubt, für den täglichen Muezzin-Ruf einen Lautsprecher anzubringen.

Grund für die Klage des Ehepaars war, dass sie sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt fühlten. Verwaltungsgerichtssprecher Klaus Weisel erklärt: „Die Richter haben die Genehmigung nun wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben.“

Demnach habe die Stadt versäumt zu prüfen, inwieweit die Muezzin-Rufe die Religionsfreiheit anderer Anwohner einschränken. Auch die Lautstärke der Lautsprecher sei damals nicht hinreichend gemessen worden. Weisel fügt jedoch hinzu: „Die Entscheidung des Gerichts bedeutet aber nicht, dass der Muezzin-Ruf grundsätzlich untersagt ist.“

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Verhandlung in zweiter Instanz möglich.

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