Das Gericht hat die Genehmigung für die Lautsprecher aufgehoben. Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte der Ditib-Gemeinde 2013 erlaubt, für den täglichen Muezzin-Ruf einen Lautsprecher anzubringen.
Grund für die Klage des Ehepaars war, dass sie sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt fühlten. Verwaltungsgerichtssprecher Klaus Weisel erklärt: „Die Richter haben die Genehmigung nun wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben.“
Demnach habe die Stadt versäumt zu prüfen, inwieweit die Muezzin-Rufe die Religionsfreiheit anderer Anwohner einschränken. Auch die Lautstärke der Lautsprecher sei damals nicht hinreichend gemessen worden. Weisel fügt jedoch hinzu: „Die Entscheidung des Gerichts bedeutet aber nicht, dass der Muezzin-Ruf grundsätzlich untersagt ist.“
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Verhandlung in zweiter Instanz möglich.