Der Täter hatte anfangs behauptet, er sei zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt gewesen. Er wäre damit unters Jugendstrafrecht gefallen. Ein Gutachten widerlegte seine Angabe jedoch. Es schätzte sein Alter auf mindestens 22 Jahre. Damit konnte das Gericht das Erwachsenenstrafrecht zugrunde legen.
Das Gericht verurteilte Hussein K. zu lebenslanger Haft. Da es eine besondere Schwere der Schuld feststellte, ist eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Nach seiner Haft erwartet den Täter eine Sicherungsverwahrung. Der Grund: Gutachter halten das Rückfallrisiko für hoch. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Im Saal reagierten Zuschauer mit Applaus auf die Urteilsverkündung.
Hussein K. war bereits wegen einer anderen Gewalttat an einer Frau zu 10 Jahren Haft verurteilt worden – in Griechenland. Nach zwei Jahren wurde er unter Auflagen entlassen und tauchte unter. Er kam ohne Papiere nach Deutschland und lebte, bis zu seiner Festnahme, als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling unter Obhut des Jugendamts.
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