Der Sachverhalt
Der Anklage zufolge hat der Österreicher in den Jahren 2016 und 2017 je zehn Schafe im Waldviertel misshandelt, indem er ihnen unnötige Qualen zugefügt habe. Der Mann habe die Tiere demnach mit dem Schächtschnitt geschlachtet, ohne sie davor, beziehungsweise danach zu betäuben, und sie stattdessen langsam ausbluten lassen. Weil keine Bewilligung der zuständigen BH Gmünd vorhanden war, wurde der Mann angeklagt. Er versicherte, die Tiere rituell für das türkische Opferfest geschlachtet zu haben.
Die Strafe
Die Richterin sprach den 36-jährigen Österreicher türkischer Herkunft der Tierquälerei frei. Ihre Entscheidung begründete sie mit einem OGH-Urteil, welches besagt, dass das Schächten nicht strafrechtlich relevant sei, sondern lediglich eine Verwaltungsübertretung darstelle. Somit muss der Mann lediglich mit einer Geldstrafe der zuständigen Bezirkshauptmannschaft rechnen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.