Beim "Bachelor" herrschen weitaus härtere Regeln, als es im TV den Anschein macht. Die Bild hat aufgedeckt, welche dazu gehören - und manche davon haben es wirklich in sich...
Zicken-, Telefon- und Alkoholverbot
Während der Dreharbeiten bekommen alle Kandidatinnen von RTL einen strengen Verhaltenskodex auferlegt, an den sie sich vertraglich halten müssen. Dazu gehört beispielsweise eine "Anti-Zicken-Regel", die besagt, dass Beleidigungen, Anschreien sowie selbst Anstarren verboten ist. Außerdem müssen die Kandidatinnen nüchtern bei den Dreharbeiten sein - Alkohol ist nur dann erlaubt, wenn es von der Produktion angeboten wird. Auch das Smartphone hat während der Dreharbeiten Sendepause: Es muss vor dem Einzug in die Villa abgegeben werden und wird erst bei Auszug wieder ausgehändigt. Ein Wunder, dass bei all diesen Verboten, Tätowierungen erlaubt sind.
Memmen-, Sexklausel und Honorarregelungen
Die "Memmenklausel" besagt, dass wenn eine Kandidatin Kummer hat, ihr durchaus ein Telefonat mit dem "Arbeitgeber des Vertragspartners" oder einer vertrauten Person gestattet ist - dieses muss allerdings am "Not-Telefon" in der Villa stattfinden und wird von RTL genauestens mitverfolgt. Sollte die Regel missachtet werden, kann es zu einem Ausschluss kommen - und sogar zu Geldstrafen bis zu 5.000 Euro.
Die Sexklausel besagt, dass wenn "Intimkontakte während der Produktion zwischen ihm und anderen Personen und den damit zusammenhängenden Gesundheitsrisiken" stattfinden, dies auf eigene Gefahr hin geschieht. Weiters gibt es für jede Kandidatin ein Honorar, das in drei Stufen ausgezahlt wird - dabei handelt es sich jedoch eher um "Aufwandsentschädigungen", die laufende Kosten wie Wohnung oder Versicherung abdecken sollen. Das bedeutet: Keine Kandidatin verdient mit der Teilnahme am "Bachelor" Geld.