Ladendiebstahl: Wie weit dürfen Kassierer gehen, wenn sie jemanden verdächtigen?

Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Trotzdem gibt es Grenzen - und auch Kassierer dürfen sich bei einem konkreten Verdacht nicht alles erlauben.

Ladendiebstahl: Wie weit dürfen Kassierer gehen, wenn sie jemanden verdächtigen?
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Ladendiebstahl: Wie weit dürfen Kassierer gehen, wenn sie jemanden verdächtigen?

Laut Statistik gibt es in Deutschland immer mehr Ladendiebstähle. Dabei haben es die Langfinger zumeist auf Schokolade, Kaffee und Drogerieartikel abgesehen.

Einige Discounter, wie zum Beispiel Netto oder Lidl, haben darauf reagiert, indem sie diese Art der Waren eher in Kassennähe verlagert haben. Andere Supermärkte greifen zu drastischeren Maßnahmen: Sie führen an den Kassen direkt Taschenkontrollen durch.

Doch ist das überhaupt rechtens? Jein. Mit diesem Verhalten befinden sie sich in einer Grauzone - denn die Mitarbeiter einer Supermarktes - seien es Kassierer oder Sicherheitskräfte - dürfen nicht einfach so Polizei spielen.

Ohne Verdacht einfach so Taschen zu kontrollieren, ist laut Verbraucherschutz ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Wie reagiert man als Kunde also richtig?

Wenn ein Ladenmitarbeiter die eigene Tasche kontrollieren will, kann man diese Aufforderung getrost ignorieren. Pocht der Mitarbeiter weiter darauf, hat man als Kunde die Möglichkeit, sich beim Geschäftsführer zu beschweren. Im Ernstfall ist es sogar möglich, Strafanzeige zu erstatten und ein Schmerzensgeld abzustauben.

Denn: Nur die Polizei allein hat das Recht, eine Taschenkontrolle durchzuführen. Den Hausdetektiven oder Sicherheitsleuten ist es lediglich gestattet, die Personalien der verdächtigen Person aufzunehmen. Selbst wenn der Kunde beim Klauen erwischt werden sollte, muss auf das Eintreffen der Beamten gewartet werden, bis gehandelt werden darf.

Erlaubt ist lediglich das Überprüfen des Einkaufswagens oder des Einkaufskorbs. Denn diese gehören zum Inventar des Supermarkts, daher gilt das Hausrecht. Zudem dürfen die Unternehmen vom Kunden verlangen, ihre eigenen Taschen am Eingang abzugeben - jedoch nur, wenn diese bewacht werden oder Schließfächer bereitstehen, um diese sicher zu verstauen.

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