Wie kam es zu der Klage?
Bevor die damals 24-Jährige Aqilah S. ihr Refenderiat beginnen konnte, hatte sie eine E-Mail des Oberlandesgerichts erhalten, in der stand, dass sie bei „Auftritten mit Außenwirkung“ kein Kopftuch tragen dürfe. Im Klartext heißt das, dass sie mit Kopftuch während der Ausbildung keine Zeugen in Zivilverfahren vernehmen durfte, im Gegensatz zu anderen Juristen, die ein Referendariat absolvieren. Zudem durfte Aquilah S. keine Sitzungsdienste der Staatsanwaltschaft übernehmen. Doch diese Entscheidung wollte die Muslima nicht akzeptieren, zumal sie keine rechtliche Grundlage fand, die diese rechtfertigen würde - sie fühlte sich diskriminiert und klagte.
Gericht weist Klage ab
Begründung des Gerichts für seine Entscheidung war, dass diese Auflage weder mit einer Diskriminierung, noch einer Herabsetzung der Klägerin verbunden gewesen sei. Da ihre Klage bereits unzulässig sei, komme es auf die Frage, ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage für die damalige Auflage gab, nicht mehr an, so der Vorsitzende Richter des Senats.
Aquilah S. zeigt sich enttäuscht
Die Klägerin hat mittlerweile ihr zweites Staatsexamen abgeschlossen und ist derzeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Augsburger Universität tätig. Gegen das Urteil könnte sie theoretisch Beschwerde dagegen einlegen, dass die Richter eine Revision des Urteils nicht zuließen - ob sie das tue, prüfe sie derzeit noch mit ihrem Anwalt, so Aquilah S. Während der Verhandlung hatte sie stets betont, dass es ihr nicht leicht gefallen sei, zu klagen - sondern dass sie stattdessen lieber eine einvernehmliche Lösung gefunden hätte.