Hierzulande lassen sich die Menschen mit Astra Zeneca, BioNTech oder Moderna impfen. Im Ausland haben die Bürger:innen eine weitere Option: Sputnik V. Zu dieser Wahl greift auch Dieter Dehm, allerdings rechnet er wohl nicht mit den Folgen, die das in Deutschland nach sich zieht.
In Deutschland nicht anerkannt
Zu Dieter Dehms Leidwesen wird eine Impfung mit Sputnik V in Deutschland nicht anerkannt, was wiederum dazu führt, dass ihm das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda niemand ein Impfzertifikat ausstellen möchte. Der Impfstoff, der in Russland am beliebtesten ist, stehe einfach nicht auf der vom Paul-Ehrlich-Institut erstellten Liste aller legitimen Vakzine.
Ausnahmen gelten nur für all jene, in deren Herkunftsland der Impfstoff zugelassen ist. Bei dem Politiker, der mit seiner Meinung nicht alleine dasteht, führt das einfach nur zu Kopfschütteln:
Es ist absurd, dass beispielsweise ein mit Sputnik V'vollständig geimpfter Ungar in einer deutschen Gaststätte, die sich auf die 2G-Regel verpflichtet hat, speisen darf und ein Deutscher - in diesem Fall ich - nicht.
Dehm denkt an weitere rechtliche Schritte
Da sich der ehemalige Bundestagsabgeordnete nicht einfach so abspeisen lassen möchte, will er nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Es gibt für ihn nämlich noch weitere Gründe, den Impfstoff in Deutschland offiziell anzuerkennen. Der DPA sagt er:
Es sind viele Menschen ums Leben gekommen, die von dem Impfstoff profitiert hätten. In einem freien Land sollte die freie Wahl des Impfstoffs möglich sein, wenn er nicht als schädlich eingeschätzt wird.
Wir sind gespannt darauf, wie sich die Angelegenheit für den Diplom-Heilpädagogen weiterentwickelt. Im Notfall wird er erst einmal auf sein Lieblingsrestaurant in Deutschland verzichten müssen. Vielleicht steht ja bald wieder eine Reise nach Russland an, dort hatte er sich nämlich zum ersten Mal impfen lassen. Dort dürfte der Restaurantbesuch weit weniger schwierig werden.