Die Regierung diskutiert am vergangenen Montag besondere Freiheiten für vollständig Geimpfte und ob getestete und genesene Menschen die gleichen Rechte wie Geimpfte erhalten sollten.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geht allen voran und verkündet die Entscheidung für sein Bundesland, die ihm ganz schön viel Beliebtheit einbringen könnte.
Geimpfte brauchen keine Tests mehr
Ab heute gelten Menschen, die ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können, mit vollständig Geimpften gleichgestellt. Auf einer Pressekonferenz verkündet Söder, was das im Klartext bedeutet:
Wer zweimal geimpft ist, muss ab morgen keinen Test mehr vorlegen.
Eine vollständig geimpfte Person darf daher von nun an in Bayern auch ohne negativen Test zum Friseur. Der einzig sinnvolle Schritt, wie Söder findet, da eine Testpflicht für immune Personen unnötig ist.
Die anderen Regeln gelten weiter
Trotz den Lockerungen müssen auch Geimpfte Menschen vorerst weiterhin Schutzmasken im öffentlichen Bereich tragen und, wie ihre Mitbürger und -bürgerinnen die Abstandsregeln befolgen.
Denn ein winziges Restrisiko besteht weiterhin, auch für Geimpfte. Söder betont auch, dass die Freiheiten nur sehr vorsichtig und auch nur dort zugelassen würden, wo es möglich sei:
Die Rechte bedeuten nicht einen Anspruch auf Öffnungen oder ein Zutrittsrecht.“ Es gehe nicht, „dass hundert Zweifach-Geimpfte sich vor dem Schwimmbad hinstellen und sagen‚ das muss jetzt geöffnet werden.
Deutschland ist zu langsam
Bayern ist jedoch nicht das erste Bundesland, das solche Erleichterungen beschließt. Hessen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg treffen zuvor ähnliche Entscheidungen.
Söder sieht die zurückgewonnenen Freiheiten für die einzelnen Gruppen als "Anreiz, sich zu impfen". Ob die Bundesregierung das genauso sieht ist fraglich.
Denn wie so oft bewegt sie sich auch bei diesem Thema im Schneckentempo. So will Gesundheitsminister Jens Spahn erst nächste Woche einen ähnlichen Vorschlag vorbringen.
Eine entsprechende Verordnung würde der Bundesrat also erst am 28. Mai beschließen. Ähnlich wie die Änderung des Infektionsschutzgesetzes würde das eine ganze Weile zu lang dauern.