Nach dem Rekordsommer ist der Herbst da und er ist kälter als erwartet. Da darf man sich durchaus Gedanken um die Heizsituation machen. Frieren will natürlich keine:r, aber unnötig viel ausgeben auch nicht. Und wann beginnt überhaupt offiziell die Heizperiode?
Ist Heizen Pflicht?
Eingeheizt werden kann offiziell ab dem ersten Oktober, und auch bis zum 30. April. In diesem Zeitraum muss der oder die Vermieter:in den „vertragsgemäßen Verbrauch“ gewährleisten, wie derDeutsche Mieterbund sagt. Das heißt, die Heizkörper müssen betriebsbereit sein. Auch der Mietvertrag gibt oft über Fragen bezüglich des Heizverhaltens Auskunft.
Das soll dafür sorgen, dass Mieter:innen keinen gesundheitsgefährdenden Verhältnissen ausgesetzt sind. Gesetzlich gibt es aber keine Vorschriften darüber, wann Mieter:innen ihre Heizungen einschalten müssen.
"Heizpflicht" bedeutet schlussendlich, sich der Obhutspflicht bewusst zu sein und für ein gutes Raumklima zu sorgen - das schließt auch Lüften mit ein. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund empfiehlt:
Man sollte die Wohnung so nutzen, dass sie nicht beschädigt wird – das betrifft auch die Heizung. [...] Je kälter die Räume sind, desto eher kann sich die Feuchtigkeit an den Wänden festsetzen.
Die ideale Temperatur
Ideal ist eine Temperatur von tagsüber 20 Grad Celsius und nachts 18 Grad Celsius. Unter 16 Grad sollte sie nicht fallen, da sonst Schimmelbildung gefördert wird und wir am Ende kalte Füße kriegen.
Wie viel die Mietpartei im Endeffekt heizen möchte, hängt vom eigenen Bedürfnis ab. Falls eine Mindesttemperatur aufgrund technischer Defekte nicht erreicht werden kann, darf man sogar mit Mietminderung rechnen.
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