Es ist eine Frage, die viele Menschen immer wieder mal beschäftigt: Wann genau brauche ich eigentlich eine Überweisung von meinem Hausarzt oder meiner Hausärztin? Muss ich womöglich jedes Mal, wenn ich einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin als den Hausarzt oder Hausärztin aufsuche, eine Überweisung vorlegen? Die Antwort lautet: Jein.
Hausarzt oder Hausärztin: Bei ihm laufen alle Fäden zusammen
Während selbstzahlende Patient:innen die freie Arztwahl haben, ist dies bei Kassenpatient:innen eingeschränkt. Sie können im Rahmen ihrer Kassenleistungen nur zugelassene Vertragsärzt:innen aufsuchen. Mehr als 70 % der Deutschen, so stiftung-gesundheitswissen.de, haben einen Hausarzt oder eine Hausärztin und sind bei diesem mit den allermeisten gesundheitlichen Problemen in der Regel bestens aufgehoben.
Dem Hausarzt oder der Hausärztin kommt in unserem Gesundheitssystem eine wichtige Lotsenfunktion zu. Dies bedeutet im Klartext, dass bei ihm alle Informationen über seine Patient:innen zusammenfließen. Er ist auch in der Lage abzuschätzen, ob besser noch ein Spezialist oder eine Spezialistin konsultiert werden sollte.
Um diese Vermittlerfunktion zu fördern, wurde der sogenannte Hausarzttarif eingeführt. Wer mit seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat und an der hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, der profitiert durchaus. Denn die Entscheidung, zuerst immer den Hausarzt oder die Hausärztin aufzusuchen, wird etwa mit Prämienzahlungen oder Boni bei Zuzahlungsleistungen honoriert.
Die andere Seite dieser Entscheidung: Hier ist der Hausarzt oder die Hausärztin stets der erste Ansprechpartner oder die erste Ansprechpartnerin und eine Überweisung beim Facharztbesuch vorgeschrieben.
Ausnahmen hiervon sind Augenärzt:innen, Zahnärzt:innen, Frauen- und Kinderärzt:innen gemäß Bundesmantelvertrag der Ärzt:innen und der Ersatzkassenvertrag, so merkur.de. Ansonsten gilt übrigens auch bei der Überweisung, dass man sich aussuchen kann, zu welchem Arzt oder zu welcher Ärztin dieser Fachrichtung man gehen möchte.
Hier braucht man immer eine Überweisung
Für all diejenigen, die keinen Hausarzttarif haben, gibt es eine gute Nachricht: Sie können letztlich auch ohne den großen gelben Schein direkt zum Facharzt gehen. Ausgenommen sind nur medizinisch-technische Fachgebiete wie:
- Labormedizin
- Mikrobiologie
- Pathologie
- Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie
- Transfusionsmedizin
Eine weitere Ausnahme sind Krankenhausärzt:inen, wie stiftung-gesundheitswissen.de anmerkt. Liegt kein akuter Notfall vor, so ist ebenfalls eine Überweisung erforderlich.
So lange ist die Überweisung gültig
Wer eine Überweisung erhält, sollte nicht zu lange zögern. Der Überweisungsschein ist nämlich eigentlich nur für das jeweilige Quartal gültig. Da es manchmal nicht so schnell geht mit dem Termin, kann die Überweisung auch im folgenden Quartal noch verwendet werden.
Verwendete Quellen:
Merkur.de: Überweisung zum Facharzt: Wann und für welchen Arzt Sie den Schein benötigen
Stiftung-gesundheitswissen.de: Ärztliche Überweisung – wann und wozu?