Noch basiert das Anlegen einer sogenannten elektronischen Patientenakte (ePA) auf freiwilliger Basis. Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (der, wie es scheint, auch beim Gendern in der Medikamentenwerbung ein Wort mitzureden hatte), soll sich dies in naher Zukunft jedoch ändern.
Praktischer Nutzen
Wie die FAZ berichtet, soll die elektronische Patientenakte Ende nächsten Jahres für all jene, die gesetzlich krankenversichert sein, eingeführt werden, "bis Ende 2025 sollen dann 80 % der Patienten in Deutschland über eine solche verfügen."
In einem Interview mit der FAZ, welches vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht wurde, geht Lauterbach, der zuletzt mit Fragen zu seinem Lebenslauf für Schlagzeilen sorgte, auf den Nutzen der digitalisierten Krankenakte ein:
Zunächst geht es um den Patienten. Mit der elektronischen Patientenakte wird er endlich Herr seiner Daten – er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat.
Gesammelte Daten helfen Wissenschaft
Aber Lauterbach, der beachtliche Bezüge hat, hat mit der Einführung der ePA nicht nur die direkten Vorteile für Patient:innen im Hinterkopf, auch in der Forschung könne die Sammlung von digitalen Daten (also z. B. Diagnosen, verschriebene Medikamente oder Befunde) durchaus von Nutzen sein.
Wo Datenschützer:innen nun aufschreiben, lenkt Lauterbach sofort ein: Bei Nutzung der Informationen aus der ePA sei der Datenschutz weiterhin gewährleistet:
Das (Weiterleiten) geschieht nur in pseudonymisierter Form. Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können: in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister, in Genom-Datenbanken, künftig aus der digitalen Patientenakte. Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können. Das können wir bisher nicht machen.
Nichts ist in Stein gemeißelt
Wichtig ist auch zu wissen, dass medizinisches Fachpersonal nicht willkürlich Zugriff auf die Akte hat. Dazu schreibt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Webseite Folgendes:
Ärztinnen und Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die ePA. Sowohl die Bereitstellung von medizinischen Daten in der ePA als auch der Zugriff auf diese durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und weitere gesetzlich geregelte, zugriffsberechtigte Leistungserbringer, die in die Behandlung der Versicherten eingebunden sind, bedürfen der Freigabe durch die Versicherten. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patientinnen und Patienten die medizinischen Daten mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freischalten. Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Zugriff einen zweiten Schlüssel, nämlich ihren Heilberufsausweis und ebenfalls eine PIN.
Außerdem sei es möglich, die "erteilten Zugriffsrechte auch jederzeit zu widerrufen", wie T-Online berichtet. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass beim Anlegen der Akte das sogenannte Opt-Out-Prinzip genutzt wird. Dies bedeutet, dass die ePA für Versicherte dann automatisch angelegt wird, wenn diese vorher keinen Einspruch einlegen.
Wer interessiert ist, kann sich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse informieren oder die Akte gleich online beantragen.
Verwendete Quellen:
FAZ: Elektronische Patientenakte soll 2024 kommen
Bundesministerium für Gesundheit: Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 für alle verbindlich
T-Online: Was Sie über die elektronische Patientenakte wissen sollten
Bundesministerium für Gesundheit: Die elektronische Patientenakte (ePA)