Viele Menschen leiden an den erdrückenden Beschränkungen, die mit den Corona-Schutzmaßnahmen einhergehen. Für Geimpfte und Genesene sind daher baldige Erleichterungen vorgesehen.
Geimpfte und Genesene stellen kein wirkliches Übertragungsrisiko dar
Das Risiko, dass Geimpfte oder Genesene das Coronavirus an andere durch persönlichen Kontakt weitergeben, wird von Expertinnen und Experten als sehr gering angesehen.
Aus diesem Grund sieht jetzt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) vor, die Beschränkungen für diese Personengruppen zu erleichtern.
Als „genesen“ werden dabei Personen betrachtet, bei denen eine Covid-19-Erkrankung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
Diese Beschränkungen werden aufgehoben
Der Entwurf dieser Verordnung liegt den Medien vor und beinhaltet unter anderem die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft.
Daran müssen sich geimpfte und genesene Personen nicht mehr halten, sowie an die Beschränkung privater Zusammenkünfte, wenn „ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen“.
Zudem soll auch die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr nicht mehr für diese Personengruppen gelten. Auch geimpfte Lehrerinnen und Lehrer können aufatmen.
Denn sie können wieder am Präsenzunterricht in Schulen ohne Test teilnehmen. Darüber hinaus sollen sämtliche „Ausnahmen von Geboten und Verboten“ für negativ Getestete „auch für geimpfte Personen und genesene Personen“ gelten.
Das bedeutet, dass bei einer Rückkehr aus Risikogebieten die Quarantänepflicht entfällt und auch Einkaufen („Click and meet“) dort erleichtert wird, wo ansonsten ein Schnelltest nötig ist.
Obwohl das gute Nachrichten für viele Menschen sind, können tausende Genesene nicht von diesen Lockerungen profitieren, weil ihre Krankheit schon länger, als sechs Monate zurückliegt.
Die Frage ist nicht ob, sondern wann
Darüber, dass diese Erleichterungen sinnvoll und nötig sind, sind sich die Parteien einig. Doch die Franktionen sind gespalten, wenn es um den Zeitpunkt geht, zu dem diese Erleichterungen wirksam werden sollen.
Vor allem die SPD und die FDP wollen die Verabschiedung der Verordnung beschleunigen und schließen dafür sogar die erste Maiwoche nicht aus. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagt zu BILD:
Endlich gute Zahlen beim Impfen – jetzt dürfen wir nicht zaudern, sondern müssen zügig den Weg ins normale Leben ebnen.
Linda Teuteberg von der FDP wird gegenüber BILD noch deutlicher:
Freiheitseinschränkungen für Geimpfte auf ein Minimum zurückzuführen, ist kein Gnadenakt nach Belieben der Regierung, sondern verfassungsrechtlich zwingende Konsequenz. […] Deshalb darf das nicht auf die lange Bank der GroKo geschoben werden.
Doch trotz allem zögert Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch. Er möchte eine entsprechende Verordnung erst Ende Mai im Bundesrat verabschieden lassen.
Angesichts dieser Spannungen bleibt nun abzuwarten, ob die Bundesregierung die Verabschiedung der Verordnung nicht doch noch vorziehen kann.
Denn in Deutschland wächst, wie in anderen europäischen Ländern, der Unmut der Bevölkerung und besonders der Geimpften, die ihre Freiheitsrechte zurück wollen.