1 - Helmpflicht oder nicht?
Helme schützen den Kopf bei schweren Stürzen und sind nicht selten Lebensretter. Doch Pflicht ist das Tragen eines Helms in Deutschland noch nicht. Laut Statistik tragen aber immer mehr Fahrradfahrer die schützende Kopfbedeckung.
2 - Telefonieren am Lenkrad
Wer denkt, nur im Auto ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nicht erlaubt, liegt falsch! Auch beim Fahrradfahren gilt: Telefonieren nur mit Freisprechanlage. Ansonsten droht ein Bußgeld von 55 Euro.
3 - Fahren auf dem Bürgersteig
Das Benutzen des Gehwegs als Fahrradfahrer ist nicht grundsätzlich verboten. Jedoch ist es nur erlaubt, wenn es entsprechend ausgeschildert ist. Jedoch muss die Geschwindigkeit und der Fahrstil immer den Fußgängern angepasst sein. Wer diese Regelung missachtet, dem droht ein Bußgeld von 15 Euro. Dies gilt für unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg und bei Nicht-Anpassen der Geschwindigkeit.
4 - Fahrradbeleuchtung
Fahrradbeleuchtung ist wichtig. Wer keine Beleuchtung an seinem Fahrrad hat, kann mit 20 Euro bestraft werden. Jedoch ist auch darauf zu achten, um was für eine Beleuchtung es sich handelt, denn nicht jede ist zulässig. Taschenlampen oder blinkende Lichter sind beispielsweise nicht erlaubt. Die Beleuchtung braucht eine Zulassung vom Kraftfahrbundesamt, welche mit einem "K" gekennzeichnet ist.
5 - Fahrradfahren mit Kopfhörern
Das Benutzen von Kopfhörern beim Fahrradfahren ist nicht verboten. Gerade zum Telefonieren eignen sich Kopfhörer. Die Lautstärke muss allerdings so angepasst sein, dass die Umgebungsgeräusche problemlos wahrgenommen werden.
6 - Mitnehmen von Personen auf dem Gepäckträger
Es klingt waghalsig, ist es auch! Und deswegen ist das Mitnehmen von Beifahrern auf dem Gepäckträger auch unzulässig. Es dürfen ausschließlich Kinder in zugelassenen Kindersitzen auf dem Fahrrad befördert werden.
7 - Fahrradfahren nach Alkoholkonsum
Zwar liegt die Promillegrenze beim Fahrrad etwas höher als beim Auto, dennoch gibt es bei Verstoß harte Strafen. Während beim Autofahren maximal 0,5 Promille erlaubt sind, liegt die Grenze beim Fahrradfahren bei 1,6 Promille. Wer jedoch bei einem Fahrradunfall mehr als 0,3 Promille aufweist, kann angezeigt werden. Und wer die 1,6-Promille-Grenze übersteigt, bekommt seinen Führerschein abgenommen. Daher sollte nach der Konsumierung von Alkohol das Fahrrad lieber geschoben werden, um im Nachhinein folgenschwere Konsequenzen zu vermeiden.