Die Vorgeschichte des Malek G.
Laut Angaben der BILD-Zeitung kam Malek G. 2015 über Frankreich nach Deutschland. Seitdem erhielt er sechs Einträge im Bundeszentralregister, u.a. wegen Schwarzfahrens, Diebstahls und Drogenbesitzes. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Privat wurde er Vater.
Bei einem Termin in der Plauener Ausländerbehörde im Juni 2017 kam es zu einem heftigen Streit mit einer Mitarbeiterin. Demnach erzählte G., seine Aufenthaltsgenehmigung sei in der Wäsche gelandet, er brauche eine neue. Die Angestellte beschränkte seinen Aufenthalt auf den Landkreis, weil er schon straffällig geworden war. Das machte Malek G. aggressiv, er brüllte: "Du bist eklig. Und du kannst machen, was du willst. Ich bleibe in Deutschland, du alte Fo...!“
Deutliche Worte des Richters
Obwohl die Staatsanwältin eine Geldstrafe forderte, verhängt der Richter eine Freiheitsstrafe. Das Urteil lautet ein Monat und drei Wochen Haft.
Hinzu kamen ungewöhnlich scharfe Worte: "Sie sind Gast in unserem Land. Sie sind ein ungebetener Gast in unserem Land. Personen, die hier Straftaten begehen, können wir hier nicht gebrauchen. Sie haben ein deutliches Problem mit Frauen. Packen Sie Ihre Sachen und gehen Sie nach Tunesien zurück.“
Da Malek G. bereits 48 Tage in Untersuchungshaft saß, darf er gehen, begleitet von seiner Partnerin.