Jens Lehmann hat das Undenkbare geschafft. Wenige Tage nachdem er als zukünftiges Mitglied im Aufsichtsrat von Hertha BSC vorgeschlagen wurde, sieht sich der Verein bereits gezwungen, sich von den Aussagen des Ex-Nationaltorhüters zu distanzieren.
Sportmediziner kritisieren Aussagen von Ex-Torhüter
Bereits vor wenigen Wochen sorgte Lehmann mit scharfen Attacken gegen die Corona-Politik für Kontroversen, nun müssen Sportmediziner einspringen, um gefährliche Behauptungen des 50-Jährigen zu relativieren. Anlass dafür ist ein Interview, dass Lehmann mit dem TV-Sender beIN Sports führte.
Solange die Symptome nicht ganz so schlimm sind, denke ich, müssen Spieler damit klarkommen. Wir haben einige Spieler, die infiziert waren, und die meisten haben nicht mal Symptome gezeigt. Deswegen denke ich, für junge, gesunde Menschen mit einem starken Immunsystem ist das nicht so bedenklich.
Lehmanns Aussagen widersprechen neuesten medizinischen Erkenntnissen, nach denen junge Leute sehr wohl langfristig an bleibenden Schäden einer Corona-Infektion leiden können. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach twittert folgende eindringliche Warnung: "Wer mit Covid-19 trainiert, riskiert Schäden an Lunge, Herz und Nieren." Fußballern, die trotz einer Corona-Erkrankung Bundesligaspiele absolvieren oder intensiv trainieren, könnte also ein vorzeitiges Karriere-Aus drohen.
Zukünftiger Verein distanziert sich von Behauptungen
Sportmediziner Wilhelm Bloch stellt im Spiegel noch einmal klar: "An den bisher gewonnenen Daten sehen wir langsam, dass es durchaus auch Langzeitschäden von Organen und Gewebe bei jungen Leuten gibt."
Angesichts dessen reagiert der zukünftige Arbeitgeber Lehmanns, Hertha BSC, mit einer offiziellen Stellungnahme. Ein Klubsprecher betont, dass der Ex-Torhüter "hier sicher nicht repräsentativ für den Verein" spricht, schließlich sei ja die Rede "von 'einigen Spielern', bei Hertha BSC hatten wir bisher lediglich einen Fall".
Für die kommende Zusammenarbeit des Vereins mit Jens Lehmann bedeutet das einen durchaus holprigen Start.